
Zahnarztpraxen benötigen eine hervorragende Organisation, um das Vertrauen der Patienten zu festigen und gesetzliche Vorgaben zu erfüllen. Der Umfang der Behandlungen hat sich in modernen Zeiten deutlich erweitert. Neben regulären Untersuchungen gibt es zusätzliche Angebote, darunter die Verschönerung der Zähne oder die professionelle Zahnreinigung. Das bedeutet auch für Zahnarztpraxen einen höheren bürokratischen Aufwand.
Vertragszahnärzte und Zahnarztkliniken sind gesetzlich dazu verpflichtet, ein internes Qualitätsmanagement einzuführen und die Organisation, die Arbeitsabläufe und die Ergebnisse nachhaltig zu prüfen und zu verbessern. Seit 2007 ist so sichergestellt, dass Praxen ein System verwenden, das die geforderten gesetzlichen Richtlinien nach § 92 i. V. m. § 136 b SGB V erfüllt. Das gilt mittlerweile auch für privat geführte Praxen, um allen Anforderungen gerecht zu werden. Ein Arbeitsalltag mit genau definierten Aufgaben und Zielen gestattet die optimale Zusammenarbeit aller Mitarbeiter und damit die bessere Patientenbetreuung.




