Datenschutz Zahnarztpraxis

Arztpraxen

Datenschutz Zahnarztpraxis mit neoQM meistern

Die Verarbeitung personenbezogener Daten der Patientinnen und Patienten einer Zahnarztpraxis hat nach den strikten Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu erfolgen. Auch wenn viele Zahnärzte und die Mitarbeiter der Praxis für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten sensibilisiert wurden, bleibt eine verlässliche Einhaltung mit geringem Aufwand im Praxisalltag oft auf der Strecke. Mit neoQM vertrauen Sie auf eine intuitiv bedienbare Lösung, mit der Sie nicht nur den Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung gerecht werden und Ihren Verwaltungsaufwand um bis zu 80 % senken können.

Datenschutz – auch in Ihrer Zahnarztpraxis essenziell

Als Zahnarzt oder Zahnärztin genießen Sie maximales Vertrauen Ihrer Patienten, wenn es um den Umgang mit sensiblen, gesundheitlichen Daten geht. Durch die ärztliche Schweigepflicht nach § 203 StGB sind Sie als Arzt mit der notwendigen Verschwiegenheit und Ihrer Verantwortung vertraut. Durch das Bundesdatenschutzgesetz und die Datenschutz-Grundverordnung ergeben sich für Sie und weitere Personen Ihrer Praxis jedoch noch striktere Vorgaben.
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Unterweisungspflicht

Optimieren Sie Ihr Qualitätsmanagement

Portrait

IT-Sicherheit und Datenschutz – die rechtlichen Grundlagen

Für Zahnarztpraxen und weitere Praxis im gesundheitlichen Umfeld schaffen die Regelungen der DSGVO in den Artikel 4, 6 und 9 ein grundlegendes Rahmenwerk. Seit Inkrafttreten im Mai 2018 müssen Zahnärzte wie jeder andere Arzt gewährleisten, dass Daten nach den Vorgaben des Datenschutzrechts und der DSGVO im Speziellen erfolgt. Dies umfasst die Erfassung, Speicherung und Verarbeitung von Daten, durch Mitarbeiter der Praxis sowie der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten.
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Daten als Zahnarztpraxis verlässlich und sicher verarbeiten

Vielen Praxen ist beim Einstieg ins Thema Datenschutz nicht bewusst, wie das Ziel einer rechtskonformen Verarbeitung von Daten und Informationen der Patienten überhaupt realisiert werden kann. Da die DSGVO keine konkreten Vorgaben macht, ist dies auch von Fall zu Fall verschieden. Hier ein kompakter Überblick über einige Problemfelder, die Praxisinhaber häufig übersehen:
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Doktor kontrolliert
Moderne Diagnostik

So hilft neoQM beim systematischen Datenschutz

Mit neoQM vertrauen Sie auf eine webbasierte und intuitiv bedienbare Lösung, die alle Aspekte des modernen Qualitätsmanagements abdeckt. Hier gehört auch der Bereich Daten und die IT-Sicherheit im Allgemeinen. Wir sind als Spezialist für die gesundheitliche Branche mit den speziellen Anforderungen vertraut, die Ärzte bei der Verarbeitung von Daten in puncto Sicherheit beachten müssen.
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Optimieren Sie Ihr Qualitätsmanagement

Datenschutzbeauftragte – Pflicht für Ihre Zahnarztpraxis?

Besonders häufig sind wir mit der Frage konfrontiert, ob Sie als Praxisinhaber die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten (DSB) vornehmen müssen. Eine Pflicht, Datenschutzbeauftragte zu benennen, ergibt sich erst, wenn wenigstens 20 Mitarbeiter ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogene Daten verarbeiten. Diese Zahl wird selbst in Gemeinschaftspraxen selten erreicht.
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Quality control
Vorteile der

Mit neoQM nicht nur Ihren Datenschutz meistern

Nicht nur im Bereich Datenschutz ergeben sich für Zahnarztpraxen Herausforderungen in der Verwaltung, die eine zusätzliche Last im Arbeitsalltag darstellen. Mit neoQM als umfassendes System für Ihr Qualitätsmanagement vertrauen Sie auf eine umfassende Lösung, die Ihnen in vielen weiteren Bereichen weiterhilft. Hierzu gehören beispielsweise:
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Mehr erfahren? Wir beraten auch Ihr Praxisteam!

Themen wie Datenschutz und die rechtssichere Verarbeitung von Daten der Patienten in Ihrer Praxis waren bislang mit großen Unsicherheiten verbunden? Wir stellen sicher, dass Sie alle Rechte Ihrer Patienten einhalten und gleichzeitig schlankere Strukturen in der Verwaltung Ihrer Zahnarztpraxis umsetzen.

Sprechen Sie uns noch heute an, um mehr über neoQM für Ihr Qualitätsmanagement oder speziell für Maßnahmen im Datenschutz zu erfahren. Wir beraten Sie gerne – natürlich auch im Rahmen von Schulungen für die schnelle Einarbeitung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Ihrer Zahnarztpraxis!