Jeder Patient Ihres Krankenhauses hat einen gesetzlichen Anspruch auf einen umfassenden Datenschutz für diese persönlichen und sensiblen Daten. Verstöße gegen die DSGVO und andere gesetzliche Grundlagen können für Ihr Krankenhaus teuer werden, Bußgelder im fünf- oder sechsstelligen Eurobereich bei Nichteinhaltung des Datenschutzes sind realistisch. Ganz zu schweigen vom Verlust des Renommees, so dass sich Patientinnen und Patienten zukünftig gegen Ihr Krankenhaus entscheiden dürfen.
Das Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG) ist mehr als eine Grundlage für den Datenschutz von Patientendaten. Mit dem PDSG wurde die Möglichkeit geschaffen, dass alle Patienten einen Einblick in ihre Gesundheitsdaten erhalten können. Die elektronische Patientenakte muss barrierefrei und uneingeschränkt zugänglich sein.
Einen korrekten Umgang mit den Daten Ihrer Patientinnen und Patienten sollten Sie auf zwei Ebenen angehen und hierfür die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Ihrem Krankenhaus sensibilisieren:
1. Der Zugriff auf Informationen in der elektronischen Patientenakte sowie weitere personenbezogenen Daten muss einer klaren Rechtevergabe folgen. Jeder Patient sollte die Gewissheit haben, dass nur eine geringe Anzahl an Personen auf die persönlichen Gesundheitsdaten zurückgreifen kann und die ärztliche Schweigepflicht zu jeder Zeit gewahrt bleibt. Datenerhebung, Verwaltung und Speicherung unterliegen dem Datenschutz, den Patientinnen und Patienten auch bei Wunsch nach Einblick in die persönliche Patientenakte erkennen sollten.
2. Datenschutz und Schweigepflicht sind nicht nur im elektronischen Bereich zu beachten. Gesundheitsdaten werden im Krankenhaus schnell und unbemerkt geteilt, beispielsweise in der Notaufnahme oder bei Zimmern mit mehreren Personen. Auch hier genießen die Patientendaten höchstens Schutz, was Zugriff und Auskunft im Alltag Ihres Krankenhauses erschweren kann. Ähnlich wie bei einer Arztpraxis gilt für Krankenhäuser und Kliniken: Ein leichtfertiger Umgang mit Gesundheitsinformationen während der Behandlung kann teuer werden.
Mit neoQM nutzen Sie nicht nur bei der Verarbeitung und Speicherung von Patientendaten zahlreiche Vorteile. Unser intelligentes System, das wir stetig auf dem neuesten Stand halten, überzeugt zum Beispiel durch diese weiteren Vorteile:
- Intuitive Bedienbarkeit: Ob Arzt oder Ärztin, Krankenpfleger oder -schwester – Ihr gesamtes Personal erhält einen Zugang zum System nach Ihren Wünschen und Vorgaben und kann alle Daten der Patientenakte verlässlich und sicher einsehen (und bearbeiten).
- Minimale Bürokratie: Die systematische und digitale Verwaltung der Patientendaten senkt den Aufwand und reduziert Ihre Bürokratie um bis zu 80 %. Zeit, über die sich jeder einzelne Patient Ihres Krankenhauses freuen wird.
- Auf dem neuesten Stand: Sollte es zu gesetzlichen Änderungen kommen, wie Sie mit der Patientenakte oder sonstigen Gesundheitsdaten umgehen müssen, fließt dies direkt in unser System mit umfassenden Informationen ein.
- Individuelle Anpassbarkeit: Ob für den Datenschutz Ihrer Patientendaten oder andere Aufgaben in der Verwaltung von Krankenhäusern und Kliniken – Sie können neoQM exakt auf Ihren betrieblichen Bedarf abstimmen.